RA Dr.Wolfgang Hering berät und vertritt Mandanten seit über 20 Jahren in allen einschlägigen Bereichen der Vermögensnachfolge und des Erbrechts.

Dies umfasst insbesondere die Planung und Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und sonstiger Verfügungen von Todes wegen.

Weitere Tätigkeitsbereiche sind die Ausarbeitung von Konzepten zur vorweggenommenen Erbfolge sowie zur Verwaltung und Abwicklung von Nachlässen einschließlich der Auseinandersetzung unter den Miterben.

Sofern gewünscht übernehmen wir auch die Beratung zu steuerrechtlichen Belangen, häufig arbeiten wir jedoch auch eng mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen.

Einen umfassenden Überblick zu erbrechtlich einschlägigen Themen finden Sie in unserer kostenlosen Informationsbroschüre „Erbrecht und Vermögensnachfolge“, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden.