Patientenverfügung

Unter dem Begriff der Patientenverfügung sind schriftliche Verfügungen und Anordnungen zu verstehen, die Sie zu Fragen Ihrer medizinischen Versorgung und Behandlung für den Fall treffen können, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, derartige Anordnungen zu treffen. Patientenverfügungen sind in den letzten Jahren zunehmend üblich geworden.

Häufig ist es so, dass Personen, die über ihre Vermögensnachfolge, testamentarische Anordnungen usw. nachdenken, auch über eine Patientenverfügung nachdenken.

Dies ist durchaus naheliegend und in der Regel, je nachdem, welche Wünsche bestehen, auch ratsam.

Oft wird parallel zu einer Patientenverfügung auch eine Generalvollmacht an eine oder mehrere Personen für den Fall erteilt, dass der Vollmachtgeber nicht mehr selbst in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Auch dies kann, je nach Sachlage, sehr sinnvoll sein.

In jedem Fall sollte weder die Patientenverfügung noch die Generalvollmacht als „Standardformular“ angesehen werden. Vielmehr bedarf es immer der individuellen und sorgfältigen Analyse der Motive und Wünsche der Person, die derartige Verfügungen trifft.

Wir verfügen in diesem Bereich über langjährige Erfahrungen und das nötige Know-how, um Sie kompetent zu beraten.

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