Nachlassabwicklung / Auseinandersetzung

Die Verwaltung und Abwicklung von Nachlässen sowie die damit einhergehende Auseinandersetzung unter den Miterben stellt die Beteiligten in der Praxis nicht selten vor komplexe rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Probleme.

Es müssen Nachlassverbindlichkeiten erledigt, Vermächtnisse und unter Umständen Pflichtteilsansprüche erfüllt, Vermögensgegenstände verwertet werden usw.

Hier werden wir tätig – sei es für den oder die Erben oder für sonstige Beteiligte. Wir verfügen auf Grund jahrzehntelanger Erfahrungen über die nötigen Kenntnisse, um auch in schwierigen Situationen zu vernünftigen Lösungen zu gelangen.

Dies umfasst auch internationale Erbfälle und Nachlässe (vgl. deutsches und amerikanisches Erbrecht; deutsches und kanadisches Erbrecht; deutsches und australisches Erbrecht).

Typische Fälle:

  • Erblasser errichtet kein Testament, zum Nachlass gehören Grundstücke, die vor der Zahlung an Vermächtnisnehmer und sonstige Berechtigte erst verwertet werden müssen.
  • Nachlassgegenstände, z.B. ein Bestand an Immobilien, sollen erhalten bleiben, daher Begründung einer Familiengesellschaft durch die Erben
  • Streit unter Miterben wegen Bewertung von Grundstücken und Geschäftsanteilen
  • Streit unter Miterben wegen lebzeitiger Schenkungen und Pflichtteilsansprüchen

Einen umfassenden Überblick zu erbrechtlich einschlägigen Themen finden Sie in unserer kostenlosen Informationsbroschüre "Erbrecht und Vermögensnachfolge", die wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden.