Testamentsgestaltung / Erbverträge

Der sorgfältigen Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen wird von vielen Erblassern leider zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet.

Dabei muss jedem klar sein: der richtige Zeitpunkt für eine verantwortungsvolle Errichtung eines Testaments ist nicht erst im hohen Lebensalter gekommen, sondern es sollte hieran möglichst frühzeitig gedacht werden. Die einmal vorgenommen Regelung wird dann von Zeit zu Zeit überprüft und, falls erforderlich, geändert oder angepasst.

Durch das Fehlen angemessener testamentarischer Verfügungen ist schon so manche Familie in völlig unnötige Streitereien geraten.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen und das nötige Know-how, um Sie in allen Fragen der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen zu beraten. Dabei beziehen wir selbstverständlich alle steuerlichen Aspekte mit ein – gerne in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.

Über besondere Kompetenzen verfügen wir im internationalen Erbrecht (vgl. deutsches und amerikanisches Erbrecht, deutsches und kanadisches Erbrecht, deutsches und australisches Erbrecht)

Typische Fälle:

  • Durch testamentarische Anordnung soll konkrete Aufteilung bestimmter Gegenstände herbeigeführt werden.
  • Mögliche Pflichtteilsansprüche sollen vermieden werden.
  • Einzelne Nachlassgegenstände sollen durch testamentarische Anordnungen für die übernächste Generation gesichert werden (Vor- und Nachlasserbfolge usw.)
  • Behindertentestament

Einen umfassenden Überblick zu erbrechtlich einschlägigen Themen finden Sie in unserer kostenlosen Informationsbroschüre "Erbrecht und Vermögensnachfolge", die wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden.