Deutsch – Kanadisches Erbrecht

Zwischen dem deutschen Erbrecht und dem Erbrecht der kanadischen Provinzen existieren sehr grundsätzliche Unterschiede.

Dies führt zu Schwierigkeiten sowohl bei der Nachlassplanung und Testamentsgestaltung als auch bei der Abwicklung und Verwaltung von deutsch-kanadischen Nachlässen.

Die Lösung dieser Schwierigkeiten erfordert profunde und sehr spezialisierte Kenntnisse nicht nur zum Erbrecht Kanadas und zum deutschen Erbrecht, sondern auch zu Fragen des Nachlassverfahrens in Kanada und Deutschland und zur steuerrechtlichen Planung und Abwicklung von internationalen Nachlässen.

RA Dr. Hering hat neben seiner juristischen Ausbildung in Deutschland auch in Kanada ein juristisches Studium absolviert. Schwerpunkt des Studiums war das deutsch – kanadische Erbrecht.

Auch seine Dissertation befasste sich mit Fragen des deutsch – kanadischen Erbrechts und wurde unter dem Titel „Die gesetzlichen Rechte des überlebenden Ehegatten in deutsch – kanadischen Erbfällen“ veröffentlicht (Beck – Verlag, München 1984).

Dr. Hering hat sich danach auch als Anwalt auf das deutsch-kanadische Erbrecht spezialisiert. Er hat im Laufe seiner mehr als 30-jährigen Anwaltstätigkeit in diesem Bereich zahlreiche deutsch-kanadische Nachlässe betreut und Erblasser, Erben und sonstige Beteiligte rechtlich beraten und, wenn nötig, auch gerichtlich vertreten.

Durch diese Tätigkeit ist ein Netzwerk von kanadischen Kanzleien entstanden, mit denen wir bei Bedarf vor Ort zusammenarbeiten. So ist stets die Beratung und Betreuung „aus einer Hand“ gewährleistet.

Wir übernehmen die gesamte rechtliche und steuerliche Betreuung.

Typische Beispiele unserer Tätigkeit sind dabei insbesondere

  • Vertretung deutscher Erben oder Testamentsvollstrecker in kanadischen Nachlassangelegenheiten einschließlich der steuerlichen Abwicklung sowohl in Kanada als auch in Deutschland
  • Vertretung kanadischer Erben und Nachlassverwalter in Deutschland
  • Gestaltung von deutschen und/oder kanadischen Testamenten und Nachfolgeplanung („Estate Planning“) für Personen, die über Vermögen – typischerweise Grundstücke - in Deutschland und Kanada verfügen.
  • Verwaltung und Abwicklung von Nachlässen, zu denen deutsches und kanadisches Vermögen gehört, insbesondere auch Auflösung von Konten und Depots, Verwertung von Immobilien, Veräußerung sonstiger Vermögensgegenstände – jeweils sowohl in Deutschland als auch in Kanada.
  • Erbschaftssteuerrechtliche Planung und Vermögensstrukturierung unter steuerrechtlichen Aspekten, Vorbereitung und Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen in Kanada und Deutschland