Vorweggenommene Erbfolge

Im Zusammenhang mit Überlegungen zur Vermögensnachfolge ergeben sich nicht selten gute Gründe für eine vorgezogene Übertragung von Vermögensgegenständen.

Dies kann sinnvoll sein, um späteren Streit zu vermeiden, einen stufenweisen oder differenzierten Übergang von Vermögen stattfinden zu lassen usw.

Auch steuerliche Motive können eine Rolle spielen. In derartigen Fällen ist in der Regel eine sorgfältige Analyse der Zielsetzungen erforderlich.

Basierend darauf sind detaillierte, sorgfältig aufeinander abgestimmte Gestaltungen wie z.B. Schenkungsverträge, unter Umständen Gesellschaftsverträge usw. erforderlich und sinnvoll.

Beispiele:

  • Es soll ein Vermögensgegenstand schon jetzt übertragen werden, die Nutzung soll aber auf Lebenszeit beim Übertragenden bleiben.
  • Die Vermögensübertragung soll jetzt erfolgen, der Übertragende will sich aber Stimmrechte und die Möglichkeit zum Widerruf vorbehalten.
  • Die vorgezogene Übertragung wird möglicherweise mit Pflichtteilsrechten kollidieren.

Einen umfassenden Überblick finden Sie in unserer kostenlosen Informationsbroschüre "Erbrecht und Vermögensnachfolge", die wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden.