Familienstiftung

Während die Familienstiftung jahrzehntelang in Deutschland ein Schattendasein führte, ist der Einsatz dieses Gestaltungsinstrumentes in den letzten Jahren zunehmend häufiger zu beobachten.

Ziel der Gründung einer derartigen Stiftung ist nicht immer nur die Verfolgung gemeinnütziger Absichten, sondern es können durchaus auch andere Interessen, z.B. die Sicherung des Fortbestandes eines Unternehmens im Mittelpunkt stehen.

Auch eine Kombination von gemeinnützigen Zielsetzungen einerseits und familienbezogenen Zielsetzungen andererseits (Versorgung des Stifters und naher Angehöriger) ist möglich.

In jedem Fall erfordert die Begründung einer Stiftung eine sorgfältige Analyse der maßgebenden Ziele und Regelungswünsche sowie deren sorgfältige Umsetzung.

Weitere Informationen zu den Alternativen sowie zu den Möglichkeiten einer Familienstiftung finden Sie in unser kostenlosen Broschüre "Erbrecht und Vermögensnachfolge", die wir Ihnen auf Anforderung gerne zusenden.