Deutsch – Amerikanisches Erbrecht

Zwischen dem deutschen Erbrecht und dem Erbrecht der amerikanischen Bundesstaaten existieren sehr grundsätzliche Unterschiede.

Dies führt zu Schwierigkeiten sowohl bei der Nachlassplanung und Testamentsgestaltung als auch bei der Abwicklung und Verwaltung von deutsch-kanadischen Nachlässen.

Die Lösung dieser Schwierigkeiten erfordert profunde und sehr spezialisierte Kenntnisse nicht nur zum Erbrecht der US-Bundesstaaten und zum deutschen Erbrecht, sondern auch zu Fragen des Nachlassverfahrens in den USA und Deutschland sowie zur steuerrechtlichen Planung und Abwicklung von internationalen Nachlässen.

RA Dr. Hering hat neben seiner juristischen Ausbildung in Deutschland auch eine juristische Ausbildung in den USA absolviert.Er ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in den USA als Rechtsanwalt seit über 30 Jahren zugelassen. Von Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit an hat sich Herr RA Dr. Hering auf das internationale Erbrecht spezialisiert

Schon seine Dissertation befasste sich mit Fragen des internationalen Erbrechts und wurde unter dem Titel „Die gesetzlichen Rechte des überlebenden Ehegatten in deutsch – kanadischen Erbfällen“ veröffentlicht (Beck – Verlag, München 1984).

Dr. Hering hat im Laufe seiner mehr als 30-jährigen Anwaltstätigkeit zahlreiche deutsch-amerikanische Nachlässe betreut und Erblasser, Erben und sonstige Beteiligte rechtlich beraten und, wenn nötig, auch gerichtlich vertreten.

Durch diese Tätigkeit ist ein Netzwerk von amerikanischen Kanzleien entstanden, die auf das Erbrecht spezialisiert sind und mit denen wir bei Bedarf vor Ort zusammenarbeiten. So ist stets die Beratung und Betreuung „aus einer Hand“ gewährleistet.

Wir übernehmen die gesamte rechtliche und steuerliche Betreuung.

Typische Beispiele unserer Tätigkeit sind dabei insbesondere

  • Vertretung deutscher Erben oder Testamentsvollstrecker in amerikanischen Nachlassangelegenheiten einschließlich der steuerlichen Abwicklung sowohl in den USA als auch in Deutschland
  • Vertretung amerikanischer Erben und Nachlassverwalter in Deutschland
  • Gestaltung von deutschen und/oder amerikanischen Testamenten und Nachfolgeplanung („Estate Planning“) für Personen, die über Vermögen – typischerweise Grundstücke - in Deutschland und den USA verfügen.
  • Verwaltung und Abwicklung von Nachlässen, zu denen deutsches und US Vermögen gehört, insbesondere auch Auflösung von Konten und Depots, Verwertung von Immobilien, Veräußerung sonstiger Vermögensgegenstände – jeweils sowohl in Deutschland als auch in den USA.
  • Erbschaftssteuerrechtliche Planung und Vermögensstrukturierung unter steuerrechtlichen Aspekten, Vorbereitung und Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen in den USA und Deutschland

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Wolfgang Hering

Unverbindlicher Anruf 089/89067380

Fax: 089/890673810

E-mail: wolfgang.hering@hering-law.de