Deutsch – Australisches Erbrecht

Zwischen dem deutschen Erbrecht und dem Erbrecht der australischen Einzelstaaten und Territorien existieren sehr grundsätzliche Unterschiede.

Dies führt zu Schwierigkeiten sowohl bei der Nachlassplanung und Testamentsgestaltung als auch bei der Abwicklung und Verwaltung von deutsch-australischen Nachlässen.

Die Lösung dieser Schwierigkeiten erfordert profunde und sehr spezialisierte Kenntnisse nicht nur zum australischen Erbrecht und zum deutschen Erbrecht, sondern auch zu Fragen des Nachlassverfahrens in Australien und Deutschland und zur steuerrechtlichen Planung und Abwicklung von internationalen Nachlässen.

RA Dr. Hering arbeitet seit über 30 Jahren im Bereich des internationalem Erbrechts und hat im Rahmen seiner Tätigkeit auch Mandanten in deutsch – australischen Erbfällen vertreten und beraten.

Typische Beispiele unserer Tätigkeit sind dabei insbesondere

  • Vertretung deutscher Erben oder Testamentsvollstrecker in australischen Nachlassangelegenheiten einschließlich der steuerlichen Abwicklung sowohl in Australien als auch in Deutschland
  • Vertretung australischer Erben und Nachlassverwalter in Deutschland
  • Gestaltung von deutschen und/oder australischen Testamenten und Nachfolgeplanung („Estate Planning“) für Personen, die über Vermögen – typischerweise Grundstücke - in Deutschland und Australien verfügen.
  • Verwaltung und Abwicklung von Nachlässen, zu denen deutsches und australisches Vermögen gehört, insbesondere auch Auflösung von Konten und Depots, Verwertung von Immobilien, Veräußerung sonstiger Vermögensgegenstände – jeweils sowohl in Deutschland als auch in Australien.
  • Erbschaftssteuerrechtliche Planung und Vermögensstrukturierung unter steuerrechtlichen Aspekten, Vorbereitung und Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen in Australien und Deutschland