Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum unterscheidet sich erheblich von Alleineigentum.

Die Besonderheiten ergeben sich v.a. durch den Umstand, dass der Erwerber am Grundstück und den wesentlichen Gebäudeteilen „lediglich“ einen Anteil am Gemeinschaftseigentum erwirbt und deshalb auf eine Kooperation mit den weiteren Eigentümern angewiesen ist.

Dies wirft sowohl beim Erwerb und Verkauf von Wohnungseigentum, als auch im Rahmen dessen Nutzung und Verwaltung besondere Fragestellungen auf.

Wir beraten und vertreten v.a. in folgenden Bereichen:

  • Erwerb und Verkauf von Wohnungseigentum
  • Beratung und Vertretung beim „steckengebliebenen Bau“
  • Interessenwahrung bei Insolvenz des Bauträgers
  • Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Durchsetzung von Mängelansprüchen gegenüber dem Bauträger
  • Prüfung, Änderung von Teilungserklärungen
  • Vorbereitung von Beschlüssen der Eigentümer
  • Prüfung und ggf. Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer

Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich, als auch – sofern erforderlich- in gerichtlichen Verfahren.