Recht der Architekten und Ingenieure

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in allen Fragen des Architekten-und Ingenieurrechts können wir Ihnen in diesem Bereich fundierte rechtliche Beratung und Vertretung gewährleisten.

Typischerweise beraten und vertreten wir unsere Mandanten zu folgenden Themen:

  • Verhandlung, Prüfung und/ oder Erstellung von Architektenverträgen, Ingenieurverträgen, Fachplanerverträgen, Generalplanerverträgen oder Projektsteuerungsverträgen
  • Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Prüfung des Anwendungsbereichs der HOAI, Fragen zur Honorarermittlung, Prüfung der Schlussrechnung, Durchsetzung oder Abwehr von Honoraransprüchen
  • Haftung des Architekten/Ingenieurs/Generalplaners, Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängel- oder Schadensersatzansprüchen
  • Vertretung bei Baukostenüberschreitung
  • Vorzeitige Beendigung/ Kündigung von Verträgen und deren Folgen
  • Gemeinsame Haftung (Gesamtschuld) mit weiteren Baubeteiligten
  • Prüfung und Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen gegenüber weiteren Baubeteiligten

Wir vertreten Sie in allen gerichtlichen Verfahren (inkl. selbstständigen Beweisverfahren) sowie vor Schiedsgerichten.