Recht der Architekten und Ingenieure
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in allen Fragen des Architekten-und Ingenieurrechts können wir Ihnen in diesem Bereich fundierte rechtliche Beratung und Vertretung gewährleisten.
Typischerweise beraten und vertreten wir unsere Mandanten zu folgenden Themen:
- Verhandlung, Prüfung und/ oder Erstellung von Architektenverträgen, Ingenieurverträgen, Fachplanerverträgen, Generalplanerverträgen oder Projektsteuerungsverträgen
- Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Prüfung des Anwendungsbereichs der HOAI, Fragen zur Honorarermittlung, Prüfung der Schlussrechnung, Durchsetzung oder Abwehr von Honoraransprüchen
- Haftung des Architekten/Ingenieurs/Generalplaners, Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängel- oder Schadensersatzansprüchen
- Vertretung bei Baukostenüberschreitung
- Vorzeitige Beendigung/ Kündigung von Verträgen und deren Folgen
- Gemeinsame Haftung (Gesamtschuld) mit weiteren Baubeteiligten
- Prüfung und Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen gegenüber weiteren Baubeteiligten
Wir vertreten Sie in allen gerichtlichen Verfahren (inkl. selbstständigen Beweisverfahren) sowie vor Schiedsgerichten.
Ihr Ansprechpartner:
Stefanie Hering
Telefon: 089/89 06 738 – 0
Fax: 089/89 06 738 – 10
E-mail: stefanie.hering@hering-law.de